Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Alles, was Sie über die Gründung wissen müssen
Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine der schnellsten und einfachsten Möglichkeiten, ein Unternehmen in Deutschland als Partner zu starten. Ob es um die Wahl des richtigen Namens, die Gewerbeanmeldung oder die Beantragung der Steuernummer geht – dieser Artikel bietet Ihnen einen umfassenden Einblick.
Schritt 1: Entscheidung für die GbR
Die GbR ist eine einfache und flexible Rechtsform, die sich besonders bei einer Zusammenarbeit von mehreren Gesellschaftern eignet. Die Gründung einer GbR erfordert keine Mindesteinlage, und der bürokratische Aufwand ist vergleichsweise gering, was zu niedrigen Gründungs- und laufenden Kosten führt. Ein Nachteil der GbR ist jedoch die unbeschränkte persönliche Haftung der Gesellschafter. Das bedeutet, dass alle Gesellschafter mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der GbR haften.
Sollte Ihnen eine Haftungsbeschränkung wichtig sein, könnte die Unternehmergesellschaft (UG) eine geeignete Alternative sein. Die UG bietet den Vorteil, dass die Haftung der Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Die UG erfordert jedoch eine Mindestkapitaleinlage von einem Euro und unterliegt strengeren Buchführungsvorschriften, was unteranderem zu höheren Gründungs- und laufenden Kosten führt.
Schritt 2: Namensfindung
Die Wahl des richtigen Namens ist ein wichtiger Schritt bei der Gründung einer GbR. Der Name der GbR kann frei gewählt werden, solange er nicht irreführend ist oder gegen geltende Markenrechte verstößt. Dies ermöglicht auch die Nutzung von Fantasienamen oder beschreibenden Begriffen, die zur Geschäftstätigkeit passen. Anders als oft angenommen, gibt es keine gesetzliche Pflicht, die Nachnamen der Gesellschafter in die Geschäftsbezeichnung aufzunehmen. Um eine Irreführung auszuschließen, ist die Abkürzung "GbR" mit einzubinden.
Wichtig!
Unabhängig von der gewählten Geschäftsbezeichnung müssen die vollständigen Namen der Gesellschafter in offiziellen Geschäftsunterlagen wie Briefköpfen, Rechnungen etc. aufgeführt sein, um die Verantwortlichkeiten klar darzustellen.
Schritt 3: Erstellung eines Gesellschaftsvertrags
Ein Gesellschaftsvertrag ist für die Gründung einer GbR zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber oft zu empfehlen, um die internen Regeln und Verhältnisse festzulegen.
Ohne schriftlichen Vertrag gelten automatisch die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die unter anderem folgende Punkte regeln:
- Gleichberechtigung der Gesellschafter: Jeder Gesellschafter hat die gleichen Rechte und Pflichten.
- Gewinn- und Verlustbeteiligung: Sofern nicht anders vereinbart, werden Gewinne und Verluste zu gleichen Teilen aufgeteilt.
- Geschäftsführung: Alle Gesellschafter sind berechtigt und verpflichtet, die Geschäfte zu führen.
Ein schriftlicher Vertrag gibt Klarheit und kann Konflikte im Vorfeld vermeiden.
Schritt 4: Gewerbeanmeldung
Da die GbR keine eigenständige juristische Person ist, sondern eine Personengesellschaft, muss jeder geschäftsführende Gesellschafter eine eigene Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Gemeinde oder dem Gewerbeamt vornehmen. Darauf weisen die meisten Gemeinden auch auf der ersten Seite Ihrer Vordrucke ausdrücklich hin. In vielen Gemeinden ist die Gewerbeanmeldung mittlerweile auch online möglich, was den Prozess erheblich vereinfacht.
Da die Anforderungen und Formulare von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein können, ist es ratsam, die spezifischen Anforderungen direkt beim zuständigen Gewerbeamt zu erfragen. Manche Gemeinden bieten auch ein Formular zugeschnitten auf die GbR an, in dem die Angaben und Ihre Gesellschafter gesammelt eingereicht werden können und eine separate Anmeldung von jedem Gesellschafter dadurch wegfällt. Dies ist jedoch eher die Ausnahme.
Sollten Sie Unterstützung bei der Nutzung der Online-Portale oder beim Ausfüllen der Gewerbeanmeldung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Schritt 5: Beantragung der Steuernummer
Nach der Gewerbeanmeldung wird das zuständige Finanzamt automatisch informiert.
Gemäß § 138 (1b) Abgabenordnung (AO) sind Sie verpflichtet, dem Finanzamt weitere Angaben zu den für die Besteuerung relevanten rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen zu machen. Dazu zählen unter anderem voraussichtliche Umsätze, Gewinne sowie die steuerlichen Verhältnisse der Gesellschafter. Diese Angaben müssen innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erfolgen, wie in § 138 (4) AO geregelt.
In der Regel sendet das Finanzamt nach der Gewerbeanmeldung ein Schreiben, in dem Sie aufgefordert werden, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen und über Elster, das Online-Portal der Finanzverwaltung, einzureichen. Je nach Auslastung des Finanzamts kann es jedoch vorkommen, dass dieses Schreiben erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist in Form einer Erinnerung versendet wird. Verspätungszuschläge können gemäß § 152 (1) AO bei Nichteinhaltung der Frist verhängt werden. In der Praxis geschieht dies jedoch oft erst bei wiederholten Fristüberschreitungen.
Tipp: Um den Prozess zu beschleunigen und die Frist einzuhalten, können Sie den Fragebogen proaktiv über Elster einreichen. Beachten Sie jedoch, dass es bis zu 14 Tage dauern kann, um einen Zugang zu Elster zu erhalten. Eine frühzeitige Anmeldung ist daher ratsam, um Verzögerungen zu vermeiden.
Nach erfolgreicher Prüfung wird eine Steuernummer vergeben und Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Fazit
Die GbR bietet zahlreiche Vorteile, darunter eine einfache und kostengünstige Gründung. Dennoch gibt es einige Aspekte zu beachten, um eine schnelle und reibungslose Gründung zu gewährleisten. Mit der richtigen Vorbereitung gelingt die Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung im Handumdrehen. Gerne begleiten wir Sie bei jedem Schritt und stehen Ihnen bei Problemen mit den online Anwendungen zur Seite.
Nutzen Sie die Gelegenheit!
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