Erstattungszinsen zur Einkommensteuer
Warum Geduld sich auszahlt!
Viele Steuerzahler sind bestrebt, ihre Steuererklärung so früh wie möglich einzureichen, um eine schnelle Rückerstattung zu erhalten. Doch wussten Sie, dass sich eine frühzeitige Abgabe nicht immer lohnt? Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue Regelungen zur Erstattung von Zinsen bei verspäteter Steuererstattung gemäß § 233a der Abgabenordnung (AO). In diesem Artikel erklären wir, was Erstattungszinsen sind, wie sie berechnet werden und warum eine spätere Abgabe der Steuererklärung von Vorteil sein kann.
Was sind Erstattungszinsen?
Erstattungszinsen sind Zinsen, die das Finanzamt Ihnen gewährt, wenn es Ihre Steuererstattung verzögert. Gemäß § 233a AO beginnen die Zinsen 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist, zu laufen. Der Zinssatz beträgt 0,15 % pro Monat (1,8 % pro Jahr).
Der Bundestag beschloss am 23. Juni 2022 die Senkung des Zinssatzes. Die Angemessenheit des neuen Zinssatzes soll alle zwei Jahre evaluiert werden. Die erste Evaluierung fand zum 1. Januar 2024 statt. Zuvor galt ein Zinssatz von 0,5 % pro Monat (6 % pro Jahr).
Wann und wie werden Erstattungszinsen berechnet?
Die Berechnung der Erstattungszinsen erfolgt ab dem 15. Monat nach Ablauf des Steuerjahres. Das bedeutet, wenn Sie Ihre Steuererklärung für das Jahr 2022 einreichen, beginnen die Zinsen ab April 2024 zu laufen. Diese Regelung greift unabhängig davon, wann Sie Ihre Steuererklärung einreichen, solange das Finanzamt die Rückerstattung nach diesem Zeitraum bearbeitet.
Beispiel:
Angenommen, Sie reichen Ihre Steuererklärung für das Jahr 2022 am 31. Mai 2023 ein. Das Finanzamt bearbeitet Ihre Erklärung und entscheidet am 30. Juli 2024 über Ihre Steuererstattung. Da diese Entscheidung nach dem 15. Monat erfolgt, erhalten Sie Erstattungszinsen für den Zeitraum von April bis Juli 2024. Sollte Ihre Erstattung 1.000 Euro betragen, erhalten Sie zusätzlich 0,6 % (0,15 % pro Monat für 4 Monate) Zinsen, was 6 Euro entspricht.
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Fazit:
Die Regelungen gemäß § 233a AO bieten Steuerpflichtigen eine interessante Möglichkeit durch Erstattungszinsen, ändert durch die Neuerung aber primär die Höhe der Zinsen. Diese Regelung ist jedoch nicht darauf ausgelegt, Vorteile zu bieten, sondern soll vielmehr die fristgerechte und zeitnahe Abgabe von Steuererklärungen fördern. Bei verspäteter Abgabe und einer Nachzahlung fallen durch die Regelung Verzugszinsen an. Weitere Informationen finden Sie hier.
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